Die Schuleingangsphase
Ziel der Schuleingangsphase ist es, alle schulpflichtigen Kinder eines Jahrgangs in die Grundschule aufzunehmen und sie dem Grad ihrer Schulfähigkeit entsprechend zu fördern. Dabei hat sich das Verständnis von "Schulfähigkeit" gewandelt. In der Vergangenheit ging man davon aus, dass Kinder im Verlauf ihrer Entwicklung gleichsam von selbst den Zeitpunkt der Schulfähigkeit erreichen. Heute wird Schulfähigkeit als gemeinsame Aufgabe verstanden, an der Eltern, Erzieher und Pädagogen durchgängig von der vorschulischen Erziehung bis in die Grundschule hinein mitwirken. Nicht das Kind entwickelt sich bis zur Schulfähigkeit, sondern die Schulfähigkeit des Kindes muss entwickelt werden. Die Klassen 1 und 2 werden als Schuleingangsphase geführt.
In der Schuleingangsphase lernen demnach Schülerinnen und Schüler mit günstigen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen und auch besonderen Begabungen gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern, deren Kompetenzen und Fähigkeiten noch nicht so weit entwickelt sind. Langsam lernende Schülerinnen und Schüler und solche, die schneller lernen oder besondere Begabungen aufweisen, sollen individuell und gezielt gefördert werden. Die Schuleingangsphase unterstützt damit die gleichzeitigen Anstrengungen von Eltern, Erziehern und Pädagogen/ Sozialpädagogen, das jeweilige Kind in seiner individuellen Entwicklung gezielt zu fördern.
Die Verweildauer in der Schuleingangsphase beträgt je nach den Fortschritten der Kinder ein bis drei Jahre. Da Kinder sich im Grundschulalter in ihrer Reife und Entwicklung enorm unterscheiden, gibt es die Schuleingangsphase, um diesen Reifeunterschied ausgleichen zu können. So kann ein Kind, das schon besonders weit entwickelt ist, die Schuleingangsphase in einem Jahr durchlaufen. Dagegen kann ein Kind, welches ein wenig mehr Zeit benötigt, die Schuleingangsphase in drei Jahren durchlaufen.
Bislang war es so geregelt, dass erst während der 2. Klasse entschieden wurde, ob Dein Kind in die 3. Klasse versetzt wird oder ob es noch ein weiteres Jahr in der Schuleingangsphase bleibt. Mit der Umsetzung des Masterplans wird es bereits während der 1. Klasse möglich sein ein Kind zurückstellen zu lassen.
Bleibt ein Kind ein drittes Jahr in der Schuleingangsphase, dann wird dieses Jahr nicht als Wiederholungsjahr gerechnet. Das heißt, das dritte Jahr in der Schuleingangsphase wird nicht auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet. Länger als drei Jahre kann Dein Kind jedoch nicht in der Schuleingangsphase bleiben.Über die individuelle Lernzeit wird während der Eingangsphase entschieden. Das dritte Schulbesuchsjahr in der Schuleingangsphase wird nicht auf die Schulpflicht angerechnet.
• Ab dem Schuljahr 2007/2008 wurde die Einschulung über einen Zeitraum von sieben Jahren gestaffelt um jeweils einen Monat vorgezogen:
• zum Schuljahr 2007/2008 galt der 31. Juli,
• zum Schuljahr 2009/2010 galt der 31. August,
• zum Schuljahr 2011/2012 galt der 30. September,
• zu den weiteren kommenden Schuljahren wurde der 30.09. beibehalten und gilt nun dauerhaft bis heute als Einschulungsstichtag.
Insbesondere in der Schuleingangsphase ist die systematische, individuelle und präventive Förderung wichtig, denn die Entwicklungsstände der Kinder sind hier noch besonders unterschiedlich. Lehrkräfte können dem am besten in multiprofessionellen Teams gerecht werden, denn für eine umfassende Unterstützung von Kindern braucht es unterschiedliche Fachkompetenzen. Zu den multiprofessionellen Teams gehören unter anderem auch die sozialpädagogischen Fachkräfte, die die Lehrkräfte an vielen Schulen bei der Arbeit im Unterricht unterstützen. Ihr Aufgabenspektrum reicht von der Unterstützung bei der Ermittlung der Lernausgangslagen über die Mitwirkung bei der Erstellung von individuellen Förderplänen bis hin zur individuellen Begleitung einzelner Kinder.