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Konzept Sicherheit

Sicherheitskonzept (Stand: Januar 2024) 


Vorbemerkungen


Dieses Sicherheitskonzept ist ein dynamisches Projekt und ist regelmäßig anzupassen, zu ergänzen und fortlaufend einer Erfolgskontrolle zu unterziehen.
Ziel ist der Schutz von Personen (Kinder, Lehrkräfte und sonstige angestellte Personen) und der Schutz des Gebäudes mit den dazugehörigen Räumen und Gegenständen. Verhaltenspräventive Maßnahmen sind mit allen Kindern regelmäßig einzuüben.


Feueralarmplan
a) Alarmsignale
Der Schulalarm wird in der Regel (bei einem Probealarm) in der Hausmeisterloge durch den Hausmeister ausgelöst. Weitere rot gekennzeichnete Notschalter befinden sich auf den verschiedenen Fluren. Das Alarmzeichen ist ein auf- und abschwellender Ton. Wichtige Durchsagen können mithilfe der zentralen Lautsprecheranlage von der Hausmeisterloge aus getätigt werden. Ist unmittelbare Gefahr gegeben, so sind alle Lehrer und Mitarbeiter berechtigt und verpflichtet, Alarm auszulösen.
b) Alarmierung fremder Hilfe (Krankenwagen/ Notarzt, Feuerwehr, Polizei)
Die Alarmierung der Hilfsdienste erfolgt über die Telefonanlage der Schule (Sekretariat, Lehrerzimmer, Rektorzimmer Frau Deuker, Konrektorzimmer Frau Pangalos, Sprechzimmer oder über das eigene Handy.
An allen Telefonen der Schule sind die Notrufnummern aufgeführt: Rettungsdienst 112 Feuerwehr 112 Polizei 110
Weitere Notfallnummern sind auf einem Blatt „Wichtige Telefonnummern“ zusammengefasst! 
c) Lösch- und Brandschutzeinrichtungen
Feuerlöscher sind in den Fluren und im Pavillon angebracht. Sie dürfen nur zur Brandbekämpfung verwendet werden.
d) Rettungswege
Das Schulgebäude wird klassenweise unter Aufsicht der Lehrer verlassen. Dabei sind die eingeübten Fluchtwege zu benutzen. Genaue Flucht- und Rettungspläne befinden sich an den Wänden der Flure.
e) Sammelstellen
Parkplatz an der St. Vitus Kirche Fläche im Bereich der Sprunggrube


Verhalten bei Feueralarm
• Ruhe bewahren und schnell aber überlegt handeln.
• Ohne Rücksicht auf den Umfang des Brandes sofort
Schulalarm auslösen und die Räumung des Schulgebäudes
veranlassen.
• Feuerwehr alarmieren über amtlichen Notruf 112.
• Das Schulgebäude wird klassenweise unter Aufsicht der
Lehrer auf dem angegebenen Rettungsweg verlassen. Wenn die Benutzung der Rettungswege unmöglich erscheint, bleiben die Schüler mit dem Lehrer in der Klasse oder suchen einen ungefährlichen Raum auf. Die Türen sind zu schließen. An den Fenstern ist Hilfe herbeizurufen. Vor unüberlegten Schritten sind die Schüler zurückzuhalten.
• Die Lehrer überzeugen sich beim Verlassen der Schulräume, dass niemand zurückgeblieben ist (Toiletten, Nebenräume). Fenster und Türen sind grundsätzlich zu schließen. Die Lehrer verlassen als letzte die Schule.
• Bei Rauchauftritt in Fluren oder Treppenhäusern sind die Fenster zur Brandrauchabführung zu öffnen, notfalls sich auf dem Boden kriechend in Sicherheit bringen.
• An der Sammelstelle stellen die Lehrer die Vollzähligkeit der Schüler fest und melden sie der Schulleiterin.
• Zweimal im Jahr sollte ein Probealarm, davon einmal angekündigt und einmal unangekündigt, durchgeführt werden.


Unfälle in der Schule
Das Kollegium, Hausmeister und Sekretärin der Schule nehmen regelmäßig an Erste Hilfe Kursen teil, die in der Schule stattfinden. Die Lehrer sind angewiesen, in ernsten Fällen, (hierfür ist jeweils das eigene Ermessen ausschlaggebend) schnellstmöglich einen Notruf über die Notrufnummer 112 abzusetzen und anschließend das Sekretariat zu informieren.
In weniger dringenden Fällen wird durch das Sekretariat versucht, über die in der Schule hinterlegten Notfallnummern die Erziehungsberichtigten zu erreichen, um ein weiteres Vorgehen abzusprechen.
Eine Zahnbox befindet sich im Sekretariat. Zähne oder Teile von Zähnen sollen darin aufbewahrt werden, um dann darin mit zum Zahnarzt genommen zu werden.
Bagatellverletzungen werden durch Pflaster oder die Ausgabe von Kühlkissen versorgt.
Das Verabreichen von Medikamenten oder das Verstreichen von Cremes ist Lehrkräften nicht gestattet.
Unfallmeldungen werden vom Klassen/Sportlehrer erstellt und im Sekretariat abgegeben.


Vermisste Kinder
Werden während des Schulvormittags Schüler vermisst, ist unverzüglich die Schulleitung zu informieren, um dann koordinierte Maßnahmen einzuleiten.


Verhalten bei Unwetter
Wird über die Medien für die Region in der sich die Wieschhofschule befindet ein Schulausfall bekannt gegeben, ist

trotzdem sichergestellt, dass während der verlässlichen Zeiten zwischen 7.45 und 13.05 Uhr die Kinder, deren Eltern den Aufruf nicht gehört haben, im Schulgebäude sicher betreut werden.
Findet eine Unwetterwarnung während des Schulvormittags statt, dürfen nur die Kinder das Schulgelände verlassen, die von ihren Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Alle anderen Kinder bleiben bis zum Schulschluss in der Schule und werden dort beaufsichtigt.
Findet keine Unwetterwarnung durch die Medien statt, entscheiden die Erziehungsberechtigten bei widrigen Wetterlagen selbst, ob sie ihr Kind an diesem Tag zur Schule schicken oder nicht.


Schulweg
Am ersten Elternabend vor der Einschulung erhalten alle Eltern einen Schulwegeplan (Weiteres s. Verkehrs- und Mobilitätserziehungskonzept).
Unbekannte schulfremde Personen
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wieschhofschule sind gehalten, schulfremde Personen anzusprechen, nach dem Namen und nach dem Grund ihres Aufenthaltes zu fragen. Fremde Personen sind an die Schulleitung zu verweisen bzw. aufzufordern, das Schulgelände zu verlassen.


Verlassen des Schulgeländes
In der 1.Woche des 1. Schuljahres wird der Bereich des Schulgeländes vom Klassenlehrer mit den Schülern abgegangen und gesondert erklärt. Es ist ab dann für die Kinder verboten, das Schulgelände während der Unterrichtszeit zu verlassen.
Für Schülerinnen und Schüler gilt,
• die Anweisungen der Lehrer und Lehrerinnen zu befolgen,
• pünktlich die Schule zu besuchen und sich am Unterricht zu
beteiligen,

• sich so zu verhalten, dass man niemanden am Lernen hindert.
•Es wird nicht geduldet, dass
• am Schulleben beteiligte Personen beschimpft, beleidigt,
bedroht oder geschlagen werden,
• gefährliche Gegenstände ( z.B. Messer, Pistolen jeder Art,
Knallkörper, ...) zur Schule mitgebracht werden,
• das Eigentum anderer beschädigt oder gestohlen wird,
• in den Pausen mit Gegenständen und Schneebällen geworfen
wird,
• elektronische Spielzeuge mit zur Schule gebracht werden,
• ohne Grund ein Handy mitgebracht wird.
Für Eltern gilt:
• Eltern sollten ihre Kinder nur in Ausnahmefällen (z.B. wegen
Kontakt mit der Lehrkraft oder bei Erkrankungen) am Klassenzimmer abgeben bzw. abholen. Wartemöglichkeit besteht an der Bushaltestelle oder auf dem Fahrradparkplatz.
• Eltern sollten ihre Kinder noch vor 7.45 Uhr entschuldigen oder über Mitschüler entschuldigen lassen, falls sie an diesem Tag nicht zur Schule kommen.
• Eltern sollten ihre Kinder so früh von zu Hause zur Schule schicken, dass sie ohne Zeitnot den Klassenraum erreichen.


Für Lehrer gilt:
• Aufsichten werden pünktlich angetreten.
• Die Aufsicht führende Lehrkraft muss sich grundsätzlich
während der gesamten Aufsichtszeit in dem ihr zugeordneten
Bereich aufhalten.
• Unterrichtsstunden werden nicht nur pünktlich begonnen,
sondern enden erst mit dem Pausengong. Die Lehrkraft verlässt als Letzte(r) den Raum. Dies gilt besonders für den Bereich der Turnhalle.
• Wer in den Pausen Kinder zur Erledigung von Diensten o. ä. in der Klasse belässt, trägt hierfür die volle pädagogische Verantwortung.

• Dienstantritt der Lehrkraft ist um 7.30 Uhr, um sich mit dem Vertretungsplan vertraut zu machen, weitere Absprachen zu treffen usw. .
• Besonderes Augenmerk ist bei Elternversammlungen am Abend geboten. Hier trägt die veranstaltende Lehrkraft die Verantwortung dafür, dass das Schulgebäude abgeschlossen ist.
• Die Alarmierung von Polizei, Feuerwehr und Notarzt, die Kontakte zu den Sicherheitskräften und zu den Eltern, die Informationen weiterer Dienststellen (Stadtverwaltung, Schulbehörde) und Auskünfte an die Presse laufen im Normalfall über die Schulleitung und das Sekretariat.

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